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   BPatG, 24.06.2008 - 23 W (pat) 350/04   

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https://dejure.org/2008,39637
BPatG, 24.06.2008 - 23 W (pat) 350/04 (https://dejure.org/2008,39637)
BPatG, Entscheidung vom 24.06.2008 - 23 W (pat) 350/04 (https://dejure.org/2008,39637)
BPatG, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 23 W (pat) 350/04 (https://dejure.org/2008,39637)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 24.06.2008 - 23 W (pat) 350/04
    Die Rechtsauffassung zur fortdauernden Zuständigkeit des Bundespatentgerichts wurde nunmehr auch durch den Bundesgerichtshof bestätigt (GRUR 2007, 862, Tz. 10 am Ende - "Informationsübermittlungsverfahren II").

    6) Mit den Patentansprüchen 1 gemäß Hauptantrag und Hilfsantrag 1 fallen auch die rückbezogenen Unteransprüche 2 bis 9 bzw. 2 bis 8 nach Haupt- und Hilfsantrag 1 (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2007, 862 Leitsatz - "Informationsübermittlungsverfahren II m. w. N.").

  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

    Auszug aus BPatG, 24.06.2008 - 23 W (pat) 350/04
    (vgl. BGH GRUR 2008, 56, 59 Abschnitt [25] unten - "injizierbarer Mikroschaum").
  • BPatG, 17.08.2005 - 20 W (pat) 307/05
    Auszug aus BPatG, 24.06.2008 - 23 W (pat) 350/04
    Diese Erweiterung wird jedoch durch die Aufnahme eines Disclaimers in die Beschreibungseinleitung zur Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem nicht offenbarten und dem ursprünglichen Merkmal sowohl im Haupt- wie auch in den Hilfsanträgen insoweit wieder rückgängig gemacht, als dass hierdurch deutlich wird, in welchem Umfang das Patent auf das ursprünglich Offenbarte beschränkt wird (vgl. BPatG, GRUR 2006, Seite 487, Leitsatz - "Semantischer Disclaimer").
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BPatG, 24.06.2008 - 23 W (pat) 350/04
    Weiterhin liest der Fachmann unstrittig die Notwendigkeit der Befestigung des Deckel (verlorene Gießmaske 15) am Gehäuse mit (vgl. BGH, GRUR 1995, 330 - "Elektrische Steckverbindung"), wobei in Druckschrift D5 nicht ausführt ist, wie dies konkret zu geschehen hat.
  • BPatG, 19.10.2006 - 23 W (pat) 327/04
    Auszug aus BPatG, 24.06.2008 - 23 W (pat) 350/04
    Die Aufhebung des § 147 Abs. 3 PatG durch das "Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes" (BGBl 2006, Teil I, Seite 1318) führt zu keiner anderen Beurteilung (vgl. die Senatsentscheidung vom 19. Oktober 2006, GRUR 2007, 499 - "Rundsteckverbinder/perpetuatio fori").
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 24.06.2008 - 23 W (pat) 350/04
    Weiter macht sie geltend, dass der Gegenstand des Patentanspruchs 1 im Hinblick auf den Offenbarungsgehalt der Druckschriften D3 und D5 bzw. D4 und D5 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und hat hierzu im Einspruchsschriftsatz den Zusammenhang zwischen dem Stand der Technik und sämtlichen Merkmalen des Patentanspruchs 1 des Streitpatents hergestellt (vgl. hierzu BGH BlPMZ 1988, 250, Leitsatz 2, 251, li. Sp., Abs. 1 - "Epoxidation"; Schulte, PatG, 7. Auflage, § 59 Rdn. 77 bis 82).
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